| 
		 
		Satzung für den 
		Verein Abakus e.V. 
  
		
		§ 1 Name, 
		Sitz und Geschäftsjahr  
		
			- 
			
			Der Verein 
			führt den Namen "Abakus e.V."  
			- 
			
			
			Der Verein hat seinen Sitz 
			
			in München 
			und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen.  
			- 
			
			Das 
			Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.   
		 
		
		§ 2 
		Zweckbestimmung 
		
			- 
			
			Zweck des 
			Vereins ist es, bedürftigen Kindern in Senegal eine Schul- und 
			Ausbildung zu ermöglichen. Dies soll in der Anfangsphase dadurch 
			geschehen, dass der Verein mangels garantierter Schulbildung im Dorf 
			für möglichst viele Kinder Schulgeld und ggfs. Transportkosten zur 
			nächstgelegenen funktionierenden Schule übernimmt. Bevorzugt werden 
			hierbei Mädchen aufgrund der Chancenungleichheit berücksichtigt. 
			Mittelfristig soll erreicht werden, dass eine oder mehrere 
			Lehrkräfte an bereits bestehenden Schulen vor Ort finanziert werden, 
			um einen stetigen und qualitativ hochwertigen Unterricht aller 
			Kinder im Ort zu ermöglichen. Der Verein wird hierbei als 
			Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO tätig. 
			Er beschafft Mittel 
			und leitet diese zweckgebunden an Körperschaften weiter.  
   
			- 
			
			Für die 
			Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel 
			durch Beiträge, Spenden und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden. 
			Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige 
			Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der 
			Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. 
   
			- 
			
			Der Verein 
			ist selbstlos tätig; er verfolgt keinerlei eigenwirtschaftliche 
			Zwecke. 
   
			- 
			
			Mittel des 
			Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die 
			Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder 
			keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 
   
			- 
			
			Es darf 
			keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, 
			oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
			  
		 
		
		§ 3 
		Mitgliedschaft  
		
		Mitglied kann 
		jede natürliche Person werden.  
		
		Der Verein 
		besteht aus aktiven und Fördermitgliedern (ordentliche Mitglieder).
		 
		
		Aktive 
		Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder; 
		Fördermitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb 
		des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins 
		in geeigneter Weise fördern und unterstützen.  
		
		§ 4 Rechte 
		und Pflichten der Mitglieder  
		
		Sie haben 
		darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der 
		Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung 
		kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.  
		
		§ 5 
		Beginn/Ende der Mitgliedschaft  
		
		Die 
		Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. 
		Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit 
		einfacher Stimmenmehrheit abschließend.  
		
		Die 
		Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod 
		des Mitglieds.  
		
		Die freiwillige 
		Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung zum 
		31.07. eines Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gegenüber 
		dem Vorstand erklärt werden.  
		
		Der Ausschluss 
		eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann 
		ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die 
		Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen 
		verstößt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand 
		mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von 
		zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluss zu den 
		erhobenen Vorwürfen zu äußern.  
		
		Bei Beendigung 
		der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche 
		aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder 
		sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der 
		Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon 
		unberührt.  
		
		§ 6 
		Mitgliedsbeiträge  
		
		Für Mitglieds- 
		und Förderbeiträge kann die Höhe von den Mitgliedern selber bestimmt 
		werden. Der gleiche Mitgliedsbeitrag sollte von den Mitgliedern jedoch 
		möglichst über ein Schuljahr hinweg konstant gehalten werden, damit die 
		Förderung des Schulbesuchs des jeweiligen Kinds nicht gefährdet wird. 
		
		Einmalspenden 
		unterliegen keiner Mindestgrenze. Mitglieds- und Förderbeiträge sind auf 
		das Spendenkonto des Vereins bei der Sparda Bank München e.V., Konto-Nr. 
		201324683, BLZ 700 905 00 zu überweisen oder einzuzahlen. Sachspenden 
		(z. B. Schulbedarf etc.) sind jederzeit willkommen.  
		
		§ 7 Organe 
		des Vereins  
		
		Organe des 
		Vereins sind  
		
		1. die 
		Mitgliederversammlung  
		
		2. der Vorstand.
		 
		
		§ 8 
		Mitgliederversammlung  
		
			- 
			
			Oberstes 
			Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat 
			insbesondere folgende Aufgaben:   
		 
		
		- Die 
		Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten,  
		- Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr,  
		- Entlastung des Vorstands,  
		- (im Wahljahr) den Vorstand zu wählen,  
		- über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des 
		Vereins zu bestimmen,  
		- die Kassenprüfer zu wählen, die weder dem Vorstand noch einem vom 
		Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins 
		sein dürfen.  
		
			- 
			
			Eine 
			ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach 
			Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr, nach Möglichkeit im 
			ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs, einberufen. Die Einladung 
			erfolgt 1 Monat vorher schriftlich durch den Vorstand mit 
			Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem 
			Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse.   
			- 
			
			Die 
			Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere 
			folgende Punkte zu umfassen:  
			- Bericht des Vorstands,  
			- Bericht des Kassenprüfers,  
			- Entlastung des Vorstands,  
			- Wahl des Vorstands, 
			- Wahl von zwei Kassenprüfern,  
			- Beschluss über die Anzahl und Auswahl der zu fördernden Kinder  
			- Beschlussfassung über vorliegende Anträge.  
			- 
			
			Anträge der 
			Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen vor der 
			Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen. 
			Nachträglich eingereichte Tagesordnungspunkte müssen den Mitgliedern 
			rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
			  
		 
		
		Spätere Anträge 
		– auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge – müssen auf 
		die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die 
		Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung 
		der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsanträge).  
		
			- 
			
			Der Vorstand 
			hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich 
			einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn 
			die Einberufung von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten 
			Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der 
			Gründe vom Vorstand verlangt.   
			- 
			
			Der 
			Vorsitzende oder sein Stellvertreter leitet die 
			Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des/der Vorsitzenden kann die 
			Mitgliederversammlung einen besonderen Versammlungsleiter bestimmen.
			  
		 
		
		Beschlüsse der 
		Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei 
		Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von zwei 
		Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem 
		Mitglied auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.  
		
		§ 9 
		Stimmrecht/Beschlussfähigkeit  
		
			- 
			
			
			Stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine 
			Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf.   
			- 
			
			Die 
			Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der 
			erschienenen Mitglieder beschlussfähig.   
			- 
			
			Die 
			Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. 
			Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt 
			der gestellte Antrag als abgelehnt.   
			- 
			
			Abstimmungen 
			in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handaufheben oder 
			Zuruf.   
			- 
			
			Für 
			Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine 
			Dreiviertel-Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten 
			erforderlich.   
		 
		
		§ 10 Vorstand
		 
		
		1.   
		Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:  
		
			
				
			
			
				|   | 
				
				Ein/e 
				Vorsitzende/r  | 
			 
			
				|   | 
				
				Ein/e 
				stellvertretende/r Vorsitzende/r | 
			 
			
				 
  | 
				
				Ein/e 
				Schatzmeister/in | 
			 
		 
		
		Sie werden von 
		der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die 
		unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach 
		Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer 
		Nachfolger im Amt.  
		
			- 
			
			Der Vorstand 
			leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er kann sich eine 
			Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen 
			Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder 
			Vorbereitung einsetzen.   
			- 
			
			Vorstand im 
			Sinne des § 26 BGB sind der/die erste Vorsitzende, der/die 
			stellvertretende Vorsitzende, der/die Schatzmeister/in. Jedes 
			Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.   
			- 
			
			Die 
			Vorstandschaft beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der 
			Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder 
			anwesend sind oder schriftlich zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt 
			der Antrag als abgelehnt.   
			- 
			
			Beschlüsse 
			des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von 
			mindestens zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern 
			unterzeichnet.   
			- 
			
			Scheidet ein 
			Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner/ihrer Wahlzeit aus, ist der 
			Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu 
			berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis 
			zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt.   
		 
		
		§ 11 
		Kassenprüfer  
		
		Über die 
		Jahresmitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Dauer von 2 
		Jahren zu wählen. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege 
		sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen 
		und dabei insbesondere die satzungsgemäße und steuerlich korrekte 
		Mittelverwendung festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die 
		Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Aufgaben. Die Kassenprüfer 
		haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu 
		unterrichten.  
		
		§ 12 
		Auflösung des Vereins  
		
		Die Auflösung 
		des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen 
		Mitgliederversammlung beschlossen werden. 
		
			- 
			
			Bei 
			Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke 
			fällt das Vereinsvermögen an Chancen durch Bildung e.V., Thierschstr. 
			46, D-80538 München, der es unmittelbar und ausschließlich gemäß 
			seiner Satzung für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. 
			  
			- 
			
			Als 
			Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten 
			Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung 
			nichts anderes abschließend beschließt.   
		 
		
		
		 
  
		
		Vorstehender 
		Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am 04.04.08 
		beschlossen.  
		
		Die 
		Gründungsmitglieder des Vereins zeichnen wie folgt:  
		
			
			1  Andrea Banse 
			
			2  Heike Freer 
			
			3  Sabine 
			Reither 
			
			4  Sabine 
			Kuhlmann 
			
			5  Gisela 
			Kuhlmann 
			
			6  Rita 
			Reimann 
			
			7  Cora Worms 
			
			Aus Datenschutzgründen sind die 
			Mitglieder ohne Adresse aufgeführt. 
			Kontakt zu jedem Mitglied bitte über die eMail des Vereins
			
			info@abakus-ev.de 
			  
		 
		  
		
		
		                                                                                   
		  
		   |